News 25.01.2010

Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Viele Änderungen für alle Steuerzahler ab 2010

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wurde am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt und somit noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der Neuregelungen veröffentlicht. Hierdurch wurden die ersten Punkte des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung umgesetzt. Besonders für Familien kommt es zu einigen Verbesserungen, und zwar über die zuvor bereits beschlossenen Entlastungen (z.B. Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer, erhöhter Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge) hinaus.

Zur Entlastung und Förderung der Familien wurden die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind ab dem Veranlagungszeitraum 2010 von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Davon profitieren aber nur Eltern mit einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 60.000 Euro. Bei Singles reicht dafür die Hälfte. Um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern, wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro erhöht.

Kindergeld200820092010
1. und 2. Kind je154 Euro164 Euro184 Euro
3. Kind154 Euro170 Euro190 Euro
ab dem 4. Kind je179 Euro195 Euro215 Euro
Kinderfreibeträge5.808 Euro6.024 Euro7.008 Euro
- Kinderfreibetrag3.648 Euro3.864 Euro4.488 Euro
- Betreuungsfreibetrag2.160 Euro2.160 Euro2.520 Euro

Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 waren die Freibeträge für Geschwister(-kinder) zwar leicht auf 20.000 Euro angehoben worden, bei Überschreiten dieser Schwelle kam es jedoch zu drastisch steigenden Steuersätzen zwischen 30 % und 50 %. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gelten ab 2010 in der Steuerklasse II bei Erbschaften und Schenkungen geminderte Tarife zwischen 15 % und 43 %. Das betrifft Zuwendungen von Brüdern, Schwestern, Onkeln, Tanten, Schwiegereltern und -kindern sowie von geschiedenen Ehegatten.

Alte und neue Steuersätze in der Steuerklasse II

Vermögen bis20092010
75.000 Euro30 %15 %
300.000 Euro30 %20 %
600.000 Euro30 %25 %
6.000.000 Euro30 %30 %
13.000.000 Euro50 %35 %
26.000.000 Euro50 %40 %
über 26 Mio. Euro50 %43 %

Sofern es familienintern zur Übergabe von Einzelunternehmen, Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften oder freiberuflichem Vermögen im Wege einer Erbschaft oder Schenkung kommt, lässt sich rückwirkend ab 2009 die Steuerfreiheit für begünstigtes Betriebsvermögen besser nutzen. Denn der Nachfolger muss als neuer Besitzer die gesetzlichen „Wohlverhaltensbedingungen“ in einem kürzeren Zeitraum einhalten und darf auch mehr Mitarbeiter entlassen.

Hypothetisch können alle Bürger seit Neujahr 2010 zudem davon profitieren, dass Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern oder Ferienwohnungen nur noch 7 % statt 19 % Umsatzsteuer kosten. Die Branche ist allerdings nicht verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken und den Vorteil aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz an ihre Kunden weiterzureichen. Rein rechnerisch können somit die Bruttopreise jetzt um rund 10 % sinken, ohne dass dem Hotel netto ein Cent weniger verbleibt.

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