News 28.12.2009

Praxisräume im Keller: Haben Sie ein häusliches Arbeitszimmer oder eine Betriebsstätte?

Seit 2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit abziehbar, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. [..mehr]

Häusliches Arbeitszimmer eines Arztes: Aufwendungen bleiben unberücksichtigt

Nutzen Sie in Ihren privaten Räumlichkeiten ein Arbeitszimmer, um in aller Ruhe lästige Büroarbeiten zu erledigen, Privatliquidationen abzurechnen oder Fachliteratur zu lesen? Dann stellen Sie sich bestimmt die Frage, ob Sie die Kosten für [..mehr]

Schönheitsoperationen im Ausland: Wann fällt keine deutsche Umsatzsteuer an?

Sind Sie im Bereich der Schönheitschirurgie selbständig tätig, dann unterliegen Ihre Umsätze grundsätzlich mit dem Regelsatz von 19 % der Umsatzsteuer. Allerdings fällt diese Steuer in Deutschland unter Umständen nicht an, [..mehr]

Kleinunternehmerregelung: Wie wird bei Neuaufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit besteuert?

Sind Sie als Kleinunternehmer tätig, erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer, sofern Sie nicht ausdrücklich auf die Anwendung dieser Sonderregelung verzichten. Allerdings können Sie in diesem Fall auch keine Vorsteuer aus Eingangsumsätzen [..mehr]

RWS Treuhand KG · Steuerberatung · Eindhovener Straße 56 · 41751 Viersen