News 21.12.2009
Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen nur für drei Monate
Mehraufwendungen für Verpflegung sind über einen nach der Abwesenheitsdauer gestaffelten Pauschbetrag als Werbungskosten abziehbar. Nach der Begründung einer neuen doppelten Haushaltsführung gibt es für die ersten drei Monate pro [..mehr]
Erstattung von Fortbildungskosten: Liegt Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer Rechnungsadressat ist?
Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwendungen, stellt sich stets die Frage, ob der Kostenersatz zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Seit dem 01.01.2008 geht die Finanzverwaltung von steuerpflichtigem Arbeitslohn aus, wenn [..mehr]
Verpflegungsmehraufwendungen: Wann liegt eine Auswärtstätigkeit vor?
Sind Sie als Arbeitnehmer entweder vorübergehend von Ihrer Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt Ihrer dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt tätig oder typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf [..mehr]
Reisekosten: Kein Abzug beim Besuch touristisch interessanter Orte
Aufwendungen für Informationsreisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen [..mehr]
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