News 21.09.2009
Mutterschutz: Steuerfreiheit nur für tatsächlich geleistete Arbeit
Zuschläge für die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn sind steuerfrei, soweit sie für Nachtarbeit (25 % steuerfrei), für Sonntagsarbeit (50 % steuerfrei) und für Feiertagsarbeit (Silvester 125 % [..mehr]
Berufsausbildung: Kein Ausbildungsfreibetrag für minderjährige Kinder
Befindet sich Ihr Kind noch in Berufsausbildung und überschreiten bei Vollendung des 18. Lebensjahres die eigenen Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes nicht den Jahresgrenzbetrag von 7.680 , wird bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung ein [..mehr]
Unterhaltsempfänger: Mindern eigene Unterhaltsverpflichtungen die Einkünfte?
Zahlen Sie Unterhaltsleistungen an ihren nichtehelichen Lebenspartner, werden dessen eigene Einkünfte und Bezüge in Form einer Erziehungsrente nicht um einen Anteil für die gemeinsamen Kinder gekürzt, die mit Ihnen in [..mehr]
Pflegekinder: Wann besteht Kindergeldanspruch für Pflegekinder?
Auch Pflegeeltern können für Pflegekinder, die sie in ihren Haushalt aufgenommen haben, Kindergeld beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter [..mehr]
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