RWS Treuhand KG
Steuerberater in Viersen
Wir beraten seit 1986 mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistung in Viersen; am Niederrhein. Daneben betreuen wir einen breiten Kundenkreis von Privatpersonen, Freiberuflern und Selbstständigen. Unser Team berät Sie qualifiziert in allen steuerrechtlichen Belangen. Lernen Sie uns auf dieser Internetseite kennen. Sie erfahren etwas über unsere Schwerpunkte über die klassische Tätigkeit der Steuerberater hinaus, unsere erfolgsorientierte Arbeitsweise und unsere Partner: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, mit denen wir in einem Fachgebiete übergreifenden Netzwerk zusammenarbeiten.
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Aktuelles:
Grunderwerbsteuer: Wann ist ein Kaufvertrag wirksam aufgehoben?
Wird ein Grundstückskaufvertrag zwischen einem Ehemann und einer Erbengemeinschaft unter der aufschiebenden Bedingung aufgehoben, dass die Erbengemeinschaft das Grundstück an die Ehefrau übereignet, muss die Grunderwerbsteuer nach einem Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern (FG) doppelt gezahlt werden.
Nach Ansicht des FG wird in einer solchen Konstellation der Kaufvertrag zwischen dem Ehemann und der Erbengemeinschaft aufgrund der aufschiebenden Bedingung [..weiter lesen]
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