RWS Treuhand KG

Steuerberater in Viersen


Wir beraten seit 1986 mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistung in Viersen; am Niederrhein. Daneben betreuen wir einen breiten Kundenkreis von Privatpersonen, Freiberuflern und Selbstständigen. Unser Team berät Sie qualifiziert in allen steuerrechtlichen Belangen.
Lernen Sie uns auf dieser Internetseite kennen. Sie erfahren etwas über unsere Schwerpunkte über die klassische Tätigkeit der Steuerberater hinaus, unsere erfolgsorientierte Arbeitsweise und unsere Partner: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, mit denen wir in einem Fachgebiete übergreifenden Netzwerk zusammenarbeiten.

Aktuelles:

Grundstückskauf: Bei Erwerb von Stadt oder Gemeinde ist der Vorsteuerabzug möglich!

Grundsätzlich sind Städte oder Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Unternehmer und daher auch nicht zum offenen Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt. Dies hat zur Folge, dass ein Unternehmer, der beispielsweise eine Leistung von der Gemeinde bezieht, kein Recht zum Vorsteuerabzug hat.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg sieht dies anders und verweist auf die Mehrwertsteuer-Richtlinie: das "Grundgesetz" der EU auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Diese
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