RWS Treuhand KG

Steuerberater in Viersen


Wir beraten seit 1986 mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistung in Viersen; am Niederrhein. Daneben betreuen wir einen breiten Kundenkreis von Privatpersonen, Freiberuflern und Selbstständigen. Unser Team berät Sie qualifiziert in allen steuerrechtlichen Belangen.
Lernen Sie uns auf dieser Internetseite kennen. Sie erfahren etwas über unsere Schwerpunkte über die klassische Tätigkeit der Steuerberater hinaus, unsere erfolgsorientierte Arbeitsweise und unsere Partner: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, mit denen wir in einem Fachgebiete übergreifenden Netzwerk zusammenarbeiten.

Aktuelles:

Grunderwerbsteuer: Erwerb einer Eigentumswohnung gegen Forderungsverzicht

Wenn Sie eine Eigentumswohnung dadurch erwerben, dass Sie - gegebenenfalls teilweise - gegenüber dem Veräußerer auf eine Forderung verzichten, bildet (auch) dieser Forderungsverzicht laut Bundesfinanzhof eine Gegenleistung für den Grundstückserwerb. Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer ist daher im Regelfall auch der Nennbetrag der Forderung anzusetzen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn Zweifel am Bestand oder an der Höhe der Forderung bestehen, z.B.
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